Urteil im Bundesverwaltungsgericht
Haltungsbedingungen verstoßen gegen das Tierschutzgesetz
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Woche entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind. Damit war die von einem Tierschutzverband erhobene Klage auch in letzter Instanz teilweise erfolgreich.































