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Aktionsplan Kupierverzicht

Die sechsstufige Risikoanalyse

Seit 1. Juli 2019 muss jeder Schweine haltende Betrieb, der weiterhin Tiere mit kupierten Schwänzen halten will, eine ausgefüllte Tierhalter-Erklärung haben. Mit der Tierhalter-Erklärung bestätigt der Landwirt, dass er die sechsstufige Risikoanalyse durchgeführt hat. Das Bildungs- und Forschungszentrum Boxberg erklärt in sechs Artikeln, worauf bei der Risikoanalyse zu achten und wie die Risikofaktoren zu dokumentieren sind.

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