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Nitratinformationsdienst

Das ist neu beim NID

Seit Mitte 2017 gilt die überarbeitete Düngeverordnung. Der Nitratinformationsdienst (NID) hat reagiert: Online kann nun unter anderem der Stickstoff-Düngebedarf berechnet werden. Auch die Erhebungsformulare sind digital verfügbar.
Veröffentlicht am
Pixabay.com

In Zukunft ist die Teilnahme am NID auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“ möglich und nicht nur mit dem Erhebungsformular in Papierform. Voraussetzung sind die Registriernummer (erste zwölf Zeichen der Betriebsnummer) sowie die Pin (analog zu FIONA oder HIT).

Auf Düngung BW ermittelt zudem ein Programm den Düngebedarf für den Ackerbau, Grünland, Gemüse, Obst und Reben nach den Vorgaben der novellierten Düngeverordnung.

Alte Formulare in den Müll

  • Alte NID-Formulare können nicht mehr genutzt werden. Durch die neue Düngeverordnung werden auch einige neue Angaben fällig. Daher wird es ab dem Frühjahr 2018 neue Formulare geben. Die Folge: Entsorgen Sie alle vor 2018 gedruckten NID-Erhebungsformulare.
  • Ebenfalls neu:  Für den neuen NID werden die Klebe-Etiketten, die früher den Formularen beilagen, separat an den Sammelstellen bereitgestellt.
  • Eine weitere Neuerung sind die Codes, welche auf der Papierversion eingetragen werden müssen für Haupt-, Vor- und Zwischenfrucht sowie Düngemittel. Nur mit den Codes kann für jede Kultur eindeutig eine DüV-konforme Düngebedarfsermittlung erstellt werden. Die wichtigsten Codes stehen auf der Rückseite des Erhebungsformulars in Papierform. Eine vollständige Liste finden Sie im Internet oder ausliegend bei Sammelstellen und Ämtern.
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