Vertragspflicht für Milch, Gemüse und Getreide
EU-Kommission, Rat und Europaparlament haben sich im Trilog auf Änderungen bei der GMO verständigt. Bei Lieferbeziehungen zu den Artikeln 148 und 168 soll es eine Vertragspflicht geben - allerdings mit einer Opt-Out-Regelung.
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EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europaparlament haben sich auf Änderungen an der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) verständigt. Am Donnerstag, den 05. März konnte der Trilog auf einer Reihe von schwierigen Feldern Kompromisse erzielen. Die vorläufige Einigung muss nun von den beiden Co-Gesetzgebern Rat und Parlament gebilligt werden, bevor sie formell von der EU-Kommission angenommen und in Kraft treten kann. Anschließend zeigten sich Rat und Europaparlament zuversichtlich, dass die Einigung die Verhandlungsposition von Landwirten in der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette stärken wird. Den Trilog-Ergebnissen zufolge soll der aktualisierte Rahmen „ausgewogenere und widerstandsfähigere“ Lieferketten fördern. Opt-out-Regelung...
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