In der Warteschleife
Am 21. Januar 2026 hat das EU-Parlament mit 334 zu 324 Stimmen beschlossen, das Mercosur-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Rechtsprüfung vorzulegen. Damit wird das Abkommen erheblich verzögert.
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Entscheidend: Die Prüfung hat keine aufschiebende Wirkung – die EU-Kommission könnte das Abkommen jederzeit vorläufig anwenden. Aber der Reihe nach: Zur Abstimmung standen zwei konkurrierende Anträge: Der rechtspopulistische Antrag (eingebracht von AfD und anderen rechten Fraktionen) fiel durch. Der proeuropäische Antrag hingegen, eingebracht von Mercosur-Kritikern aus der politischen Mitte (Grüne, Teile von EVP, S&D, Freie Wähler), wurde angenommen. Beobachter hatten im Vorfeld nicht mit einer Mehrheit gerechnet, da die Stimmen durch die zwei konkurrierenden Anträge gespalten schienen. Was prüft der EuGH? Der juristische Prüfprozess konzentriert sich auf drei zentrale Rechtsfragen, die für die Zukunft des Abkommens entscheidend sein...
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