So rechnet sich das Greening in der Praxis
Um die Greening-Vorgaben zu erfüllen gibt es viele Möglichkeiten: Fruchtfolge, Stilllegung, Zwischenfrüchte, Pufferstreifen. Tobias Schweizer von der LEL Schwäbisch Gmünd stellt mögliche Varianten vor, die je nach Betrieb ganz unterschiedlich aussehen können.
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In der neuen Förderperiode werden die Direktzahlungen an die ökologischen Leistungen der Betriebe gebunden. Landwirte sollten sich jetzt mit Blick auf die Anbauplanung 2015 überlegen, wie sie die ökologischen Vorrangflächen im Betrieb nachweisen können. Die LEL hat hierzu verschiedene Varianten berechnet. Für den Einzelbetrieb ist zunächst entscheidend, zu prüfen, welche Greening-Regelungen für ihn tatsächlich relevant sind und wo gegebenenfalls betriebliche Anpassungen und Reaktionen vorzunehmen sind. Gesetzliche Rahmenbedingungen zum Greening Zur Erfüllung des Greenings müssen neben dem ohnehin in Baden-Württemberg geltenden Grünlandumwandlungsverbot eine Anbaudiversifizierung (zwischen 10 und 30 ha Ackerfläche mindestens zwei...
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