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Gemeinsamer Antrag 2025

Aussaatfrist verlängert

Die Aussaatfrist für FAKT II E1.2 Begrünungsmischungen im Acker- oder Gartenbau wird um eine Woche verlängert.
von Ministerium Ländlicher Raum Erschienen am 27.08.2025
Gelbe Lupine in einer Begrünungsmischung.
Gelbe Lupine in einer Begrünungsmischung. © Silvia Rueß

Die Aussaat von Zwischenfrüchten im Rahmen der FAKT II-Maßnahme E1.2 ‚Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau‘ muss bis spätestens Ende August erfolgt sein. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz teilt mit, dass für dieses Jahr die Aussaatfrist um eine Woche verlängert wird.

Aufgrund der anhaltenden Regenfälle Ende Juli hat sich die Ernte in manchen Regionen verzögert. Dadurch konnten auch die Folgearbeiten zur Vorbereitung der Aussaat der Zwischenfrüchte nicht rechtzeitig durchgeführt werden, so dass die Aussaat bis Ende August nicht überall erfüllt werden kann. Aufgrund der derzeit guten Witterungsbedingungen wird davon ausgegangen, dass auch bei einer Aussaat in den ersten Septembertagen ein guter Bestand etabliert werden kann. Die Aussaat muss damit bis spätestens 7. September 2025 erfolgt sein.

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