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Der Acker bleibt Acker

Das Bundeslandwirtschaftsministerium sorgt für Klarheit für die Umsetzung des in Brüssel beschlossenen GAP-Vereinfachungspakets. Alle Flächen, die am 1. Januar 2026 Ackerland waren, sollen dauerhaft Ackerland bleiben.

Veröffentlicht am
Regenwurm im Ackerboden.
Regenwurm im Ackerboden.Silvia Rueß
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) nimmt bei den geplanten Vereinfachungen zum Dauergrünland in der EU-Agrarförderung Klarstellungen vor. Wie das Ressort jüngst mitteilte, sollen alle Flächen, die zum 1. Januar 2026 als Ackerland angegeben waren, dauerhaft Ackerland bleiben. Auch Flächen im fünften Zähljahr 2025 sollen nicht mehr automatisch zu Dauergrünland werden, selbst wenn sie fünf Jahre nicht gepflügt wurden. Die Umstellung soll nach Ministeriumsangaben automatisch in den Verwaltungssystemen berücksichtigt werden. Ein Zähljahr bei der Umwandlung von Dauergrünland bezeichnet dabei das jeweilige Jahr in einer fünfjährigen Frist, in der eine Ackerfläche nicht umgebrochen wurde. Sonderregelung zum „Opt-out“ Laut BMLEH sollen...
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