Haltungsbedingungen verstoßen gegen das Tierschutzgesetz
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Woche entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind. Damit war die von einem Tierschutzverband erhobene Klage auch in letzter Instanz teilweise erfolgreich.
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Eine Entscheidung von richtungsweisender Bedeutung für die künftige Putenhaltung in Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) nun gefällt. Es ging um die Frage, ob die zuständigen Behörden ohne Weiteres strengere Anforderungen an die Haltung von Puten stellen können, um den Vorgaben des Tierschutzgesetzes gerecht zu werden, oder ob es dazu einer Rechtsverordnung bedarf. Fehlende Struktur beklagt In der Pressemitteilung des BVG heißt es: Der Kläger ist ein nach dem Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen des Landes Baden-Württemberg anerkannter Verein, umgangssprachlich eine Tierschutzorganisation. Die Beigeladene betreibt einen Mastbetrieb für Putenhähne in...
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