
Betriebliche Bilanzierung
Der einzelbetriebliche Ansatz für eine Bilanzierung von Nährstoffen im Rahmen des Düngerechts sei nicht vom Tisch. Das hat das Bundesumweltministerium auf Nachfrage bestätigt. „Für die im Koalitionsvertrag zugesagten Ausnahmen von den strengeren Düngeregelungen in den Roten Gebieten brauchen wir ein geeignetes Instrument“, erklärte ein Sprecher des Ressorts vergangene Woche gegenüber dem Pressedienst Agra Europe. Dafür enthalte der vorliegende Änderungsentwurf zum Düngegesetz die entsprechende rechtliche Grundlage. Das Bundesumweltministerium sei sich mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) einig, „dass wir beim Gewässerschutz keine Abstriche machen dürfen.“
Der Sprecher betonte, dass der Gesetzentwurf, der den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden ist, mit seinem Haus abgestimmt sei. In dem gemeinsamen Entwurf bleibe der nachhaltige und ressourceneffiziente Umgang mit Nährstoffen im Betrieb weiterhin Zweck des Düngegesetzes. Der sei zudem weiterhin über die gute fachliche Praxis im Düngegesetz sichergestellt. Wie bisher müssten auch künftig Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich vermieden werden.
Details in Rechtsverordnung
Mit dem knapp 40-seitigen „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes“ sollen mit dem §11a die bisherigen Regelungen zur Stoffstrombilanzierung gestrichen werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die Stoffstrombilanzverordnung bereits im vergangenen Sommer aufgehoben und damit ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD umgesetzt.
Eingeführt werden sollen Regelungen über ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung. In den Verhandlungen zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie hatte die damalige Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission zugesagt, mit einem bundesweiten Monitoring die Wirksamkeit der Düngeverordnung auf den Prüfstand zu stellen. Dazu bedarf es einer flächendeckenden Berichterstattung. Für die sollen nunmehr mit einem neuen §12a die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Einzelheiten für ein erweitertes Monitoring sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden.
Schließlich sollen mit der Novelle des Düngegesetzes die Vorschriften über das Inverkehrbringen von Düngemitteln angepasst werden. Zur Umsetzung von EU-Recht sind die Mitgliedstaaten unter anderem gefordert, eine Behörde zu benennen, die die Notifizierung von sogenannten „Konformitätsbewertungsstellen vornimmt und diese Stellen überwacht. Diese „Konformitätsbewertungsstelle“ soll in Deutschland beim Julius Kühn-Institut eingerichtet werden. Die Überwachung soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernehmen. Die Konformitätsstellen prüfen, ob Düngemittel geltenden Vorgaben und Vorschriften entsprechen.
Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Legislaturperiode nicht auf eine Novelle des Düngegesetzes einigen können. Der Bundesrat hatte dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, die Bundesregierung daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Gespräche für ein Vermittlungsverfahren waren wenige Wochen vor der Bundestagswahl gescheitert. Knackpunkt war eine mögliche Nachfolgeregelung für die Stoffstrombilanz. Während die Unionsseite eine ersatzlose Streichung forderte, beharrte die Bundesregierung auf einer Ermächtigung im Gesetz für eine betriebliche Nährstoffbilanzierung. Mir der vorgezogenen Bundestagswahl fiel das Gesetzgebungsverfahren der Diskontinuität anheim und muss jetzt neu aufgelegt werden.

