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Zusammenarbeit mit der Mutter bleibt ausgesetzt

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS), Bonn, hält nach einer erneuten Prüfung an der Kündigung der Raiffeisen Viehzentrale GmbH (RVZ), Wolpertshausen, fest. Für die RVZ-Tochterunternehmen gilt das nicht.

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Die Raiffeisen Viehzentrale (RVZ) darf weiterhin nicht mit der Prüfgesellschaft QS zusammenarbeiten. Die RVZ-Tochtergesellschaften sind von den Unregelmäßigkeiten nicht betroffen und können ihre QS-Teilnahme erneut beantragen.
Die Raiffeisen Viehzentrale (RVZ) darf weiterhin nicht mit der Prüfgesellschaft QS zusammenarbeiten. Die RVZ-Tochtergesellschaften sind von den Unregelmäßigkeiten nicht betroffen und können ihre QS-Teilnahme erneut beantragen. Donat Singler
QS hatte im Februar 2025 die Teilnahme der RVZ am QS-System aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Lieferung von Rindern durch eine Kündigung beendet. Für die Tochterunternehmen der RVZ ermöglicht das Prüfunternehmen eine künftige Systemteilnahme, schreibt die Organisation in einer Pressemitteilung. Unvollständig aufgeklärt Eine von der RVZ in Auftrag gegebene Sonderuntersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG habe die von QS festgestellten Verstöße bestätigt. In 43 Vorgängen seien Unregelmäßigkeiten bei der Lieferung von Schlachtrindern an die Fleischwirtschaft festgestellt worden. Nach dieser Sonderuntersuchung habe QS den Vorgang Mitte Juni erneut bewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass der Sachverhalt und die...
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