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Notfallzulassung nach Artikel 53 in Speisezwiebeln

Mittel gegen Falschen Mehltau

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Ridomil Gold R (Wirkstoffe: Metalaxyl-M und Kupferoxychlorid) eine Zulassung gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) in Speisezwiebel (Nutzung als Trockenzwiebel) erteilt. Die Zulassung gilt vom 15. April 2025 bis zum 12. August 2025.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart Erschienen am 31.03.2025

Ridomil Gold R darf bei Infektionsgefahr beziehungsweise ab Warndiensthinweis einmalig in den BBCH-Stadien 11 (1. Laubblatt > 3 cm deutlich sichtbar) bis 49 (Zwiebellaub abgestorben; Zwiebelhals trocken; physiologische Ruhe) mit einem Aufwand von 5 kg/ha in 300-600 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.

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