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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Meldeweg steht fest

Für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz muss sich jeder landwirtschaftliche Betrieb einer Haltungsform zuordnen. In in Baden-Württemberg wurde nun das Meldevorgehen festgelegt.
von MLR Erschienen am 23.07.2024
Mastschweine, Schweine mit Auslauf auf Stroh. © Matthias Borlinghaus

Die Kennzeichnung der Tierhaltungsform auf Lebensmitteln soll für Transparenz sorgen und damit Verbraucherinnen sowie Verbrauchern die bewusste Kaufentscheidung erleichtern. Damit die korrekte Kennzeichnung durch die Lebensmittelunternehmen erfolgen kann, müssen zunächst die tierhaltenden Betriebe ihrer jeweiligen Länderbehörde die Zahl und Haltungsform ihrer Tiere mitteilen. 

In Baden-Württemberg wurde das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) als zuständige Behörde für die Entgegennahme der Mitteilung von Haltungseinrichtungen und die Erteilung der Kennnummer ausgewählt. Innerhalb des Landesamtes soll das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) die fachlichen Aufgaben übernehmen.

Die Meldungen können nun schriftlich oder elektronisch per Mail abgegeben werden. Der Aufwand für die Landwirte soll durch Begrenzung auf möglichst wenige Daten überschaubar bleiben. Nach Möglichkeit sollen nach anderen Meldepflichten bereits bekannte Betriebsdaten genutzt werden. Ab sofort werden die Meldungen online an E-Mail: TierHKG@lgl.bwl.de oder E-Mail: Haltungsform@lgl.bwl.de möglich sein. Das LKL hat ein Meldeformular erstellt und bietet dies zum Download an. Anschließend nimmt das LKL die Mitteilungen entgegen und erteilt nach Prüfung der vollständig vorgelegten Angaben und Nachweise die individuelle Kennnummer.

Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, bedauert, dass der Bund die Länder am Gesetzgebungsverfahren nicht beteiligt hat und und an seiner unbefriedigenden Ausgestaltung des Gesetzen festgehalten habe.

„Insbesondere die enthaltenen Übergangsregelungen haben dazu geführt, dass den Ländern zu wenig Zeit für eine gute und einheitliche Lösung blieb bzw. gegeben wurde. Die nun entstandenen Verzögerungen im Prozess sind diesen Umständen geschuldet.“, so Hauk.

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