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Milchkonferenz

DBV und DRV sehen Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr

„Zukunft der Milchviehhaltung in Deutschland“ lautete die Überschrift zur Milchkonferenz, zu der das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 31. August in die Landesvertretung Baden-Württemberg nach Berlin eingeladen hatte. Dabei ging es unter anderen um faire Preise und Lieferbeziehungen, um eine Stärkung der Position der Erzeuger und um mehr Transparenz im Milchsektor. Im Rahmen von vier parallelen Workshops konnten sich die rund 180 Teilnehmer zudem zu den Themen Grünlandbewirtschaftung, Weidehaltung und Klimaschutz, Tiergesundheit und Tierschutz sowie regionale Wertschöpfung einbringen und austauschen, https://www.ktmlandingpage.bmel.de/milchviehhaltungskonferenz.

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Diskussion um die Milchviehhaltung in Deutschland: Laut DBV-Vizepräsident Karsten Schmal wird die Wettbewerbsfähigkeit der Milchviehhaltung nicht durch Gesprächskreise gesichert. Vielmehr fordert Schmal von Bundesregierung politisches Handeln ein.
Diskussion um die Milchviehhaltung in Deutschland: Laut DBV-Vizepräsident Karsten Schmal wird die Wettbewerbsfähigkeit der Milchviehhaltung nicht durch Gesprächskreise gesichert. Vielmehr fordert Schmal von Bundesregierung politisches Handeln ein.Borlinghaus

Im Vorfeld der Milchkonferenz des Bundesministeriums äußerte sich DBV-Vizepräsident Karsten Schmal: „Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung der Zukunft der Milchviehhaltung widmet. Das wird der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Branche mehr als gerecht. Aber: Es genügt nicht, Konferenzen und Gesprächskreise durchzuführen, in denen Maßnahmen zur Förderung der Tierhaltung besprochen werden. Allein ein entsprechendes politisches Handeln zählt. Und da stimmen die Aktivitäten der Bundesregierung nicht mit dem Ziel überein, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Tierhalter zu fördern.“

Einige aktuelle Beispiele, welche für die weitere Entwicklung der Milchviehhaltung relevant sind:

  • Aus der Borchert-Kommission: Die Nutztierhaltung soll umgebaut werden. Bei der Ausarbeitung der von den Tierhaltern umzusetzenden Maßnahmen schreitet die Bundesregierung zügig voran. Völlig offen bleibt jedoch weiterhin die Finanzierung, mit der der einhergehende Mehraufwand der Tierhalter gedeckt werden soll. Es ist deshalb bedauerlich, aber nachvollziehbar, dass die Borchert-Kommission ihre Arbeit eingestellt hat.
     
  • Novelle des Tierschutzgesetzes: Erste Entwürfe der Novelle des Tierschutzgesetzes lassen den Schluss zu, dass mehr als 15.000 kleinere Milchviehbetriebe angesichts des kurzfristig angestrebten Verbots der Anbindehaltung vor dem wirtschaftlichen Aus stehen. Außerdem soll offenbar die Verödung der Hornanlagen in Zukunft unter Betäubung erfolgen, obwohl mit der Schmerzmittelgabe und Sedierung von Kälbern eine praktikable und tierschutzgerechte Alternative zur Verfügung steht.
     
  • Mehrwertsteuersenkung für vegane Alternativprodukte: In der Regierungskoalition werden Vorschläge geäußert, die Mehrwertsteuer für vegane Produkte auf Basis von Soja, Hafer oder Nüssen zu senken. Diese Produkte stehen im Wettbewerb zu Milchprodukten, die im Vergleich einen deutlich höheren Nährwert aufweisen.
     
  • Unklarheit bei Umsetzung strengerer Tierschutzvorgaben: Viel zu lange haben Bund und Länder benötigt, um eine bundesweit einheitliche Auslegung bei der Anhebung des Mindesttransportalters von Kälbern vorzulegen. Diese Regeln gelten einzig für die deutschen Tierhalter, die Kälbertransporte nach und von ausländischen Nachbarstaaten unterliegen nicht den strengeren deutschen Gesetzen.

Vor diesem Hintergrund erläuterte DBV-Vizepräsident Schmal weiter: „Es wird angesichts der schwindenden Wettbewerbsfähigkeit der Milchviehhaltung in Deutschland nicht ausreichen, allein die Gestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Molkereien und Landwirten in den milchpolitischen Mittelpunkt zu rücken. Der weiterhin bestehende Handlungsbedarf bezüglich Mengen- und Preisabstimmungen muss von den Wirtschafsakteuren angegangen werden. Die Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation wird jedoch die von einigen politischen Akteuren geschürten Hoffnungen nicht erfüllen können.“

Genossenschaften von Artikel 148 nicht betroffen

Positiv bewertete Peter Manderfeld, Sprecher der im Deutschen Raiffeisenverband e.V. (DRV) organisierten Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM), die Aussagen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu künftigen rechtlichen Vorgaben bei der Ausgestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien. Auf der Konferenz kündigte die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick laut Manderfeld an, Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung in Deutschland umzusetzen. Dieser Schritt hätte aufgrund der Ausnahmeregelung für Genossenschaften in der Gemeinsamen Marktordnung für diese Unternehmen keine Auswirkungen, so Manderfeld.

Keine externe Eingriffe in die bäuerliche Selbstverwaltung

Die Vertreter der Genossenschaften und Mitglieder der IGM hätten in der Konferenz deutlich gemacht, dass sie externe Eingriffe in die bäuerliche Selbstverwaltung in den Molkereigenossenschaften strikt ablehnen. In ihren Unternehmen bestimmen die Landwirte als Eigentümer in demokratischen Verfahren die Unternehmensstrategie mit und regeln die in Satzung und Anlieferungsordnung festgelegten Lieferbedingungen selbst. Auch wenn die Genossenschaften nicht direkt betroffen sein werden, hilft die nationale Umsetzung des Artikel 148 weder den Milcherzeugern, noch werden dadurch die grundlegenden Verhältnisse der Erzeuger am Milchmarkt positiv und nachhaltig verändert. „Ein solcher Ansatz wird insbesondere in Krisenphasen keinen positiven Effekt auf den Gesamtmarkt haben“, ist Manderfeld überzeugt.

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