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Gemeinsamer Antrag 2019

FAKT-Vorantrag bis 17. Dezember 2018 stellen

Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2019 soll von jedem FAKT-Antragsteller ein Vorantrag gestellt werden, in welchem er erklärt, ob er den bisherigen Verpflichtungsumfang beibehält, diesen erweitert oder beabsichtigt, in weitere oder neu angebotene FAKT-Maßnahmen einzusteigen. Dies betrifft auch die Tierwohlmaßnahmen, die eine einjährige Verpflichtungslaufzeit haben.

Veröffentlicht am
BWagrar/RTimages /Shutterstock.com

Das Ministerium Ländlicher Raum (MLR) bittet zu beachten, dass spätestens am 17.12.2018 der Vorantrag zwingend abzuschließen ist, ansonsten liegt kein gültiger Vorantrag in FIONA vor.

Das bedeutet auch, dass Voranträge, die nach Abschluss wieder geöffnet wurden, bis spätestens 17. Dezember erneut abgeschlossen werden müssen.

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