Anbauflächen und Regeln zu Greening und FAKT-Förderung
Die Aussaat der Zwischenfrüchte (ZWF) steht an. Erste Zahlen der Auswertung des Gemeinsamen Antrags (GA) 2015 sprechen für die sehr gute Akzeptanz des Zwischenfruchtanbaus in der Praxis.
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Die vorläufigen Zahlen zum Flächenumfang der beantragten Zwischenfruchtmaßnahmen - als Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) sowie über FAKT geförderte Maßnahmen - verdeutlichen den verstärkten Zwischenfruchtanbau 2015 im Vergleich zum Vorjahr. 2014 wurden knapp 98.000 ha Zwischenfrüchte über die MEKA-III-Maßnahme N-E2.1 „Herbstbegrünung im Acker- und Gartenbau“ gefördert. Aktuell wurden in der Summe 162.557 ha Zwischenfrüchte zur Anerkennung als ÖVF und in FAKT beantragt, ein Anstieg von rund 64.000 ha. Dies entspricht einem Anteil von ca. 20 % an der Ackerfläche Baden-Württembergs. (siehe Tabelle 1; Quelle: MLR, Ref. 25) Faktencheck der förderfähigen Zwischenfruchtmaßnahmen In den Tabellen 2 - 4 sind die Regelungen zusammengestellt,...
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