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Ministerium und QS einig

Ausstieg aus betäubungsloser Ferkelkastration

Mehr als 200 Experten diskutierten am Donnerstag, 9. Juni 2016, auf einer gemeinsamen Fachtagung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der QS Qualität und Sicherheit GmbH in Berlin über den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration.

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In einer Pressemitteilung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium heißt es: Alle beteiligten Akteure des Prozesses konnten sich bei der heutigen Veranstaltung überzeugen: Es gibt Handlungsspielräume für Schweinehalter, Unternehmen der Fleischwirtschaft und des Lebensmitteleinzelhandels. Klar ist, dass der Ausstieg nicht ohne Veränderungen auf allen Stufen möglich sein wird. Die gesamte Wirtschaft eint aber das Ziel, binnen der verbleibenden 30 Monate einen koordinierten Weg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zu finden.

Aussagen von Schmidt und Flachsbarth

In der Pressemitteilung wird die die Parlamentarische Staatssekretärin beim BMEL, Dr. Maria Flachsbarth mit der Aussage zitiert: „Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration ist beschlossen und wurde mit der Änderung des Tierschutzgesetzes 2013 im Gesetz verankert: Ab Januar 2019 ist die Kastration von Ferkeln nur noch unter Betäubung erlaubt. Damit kommen wir unserem Ziel, Deutschland zum Vorreiter in Sachen Tierwohl zu machen, einen entscheidenden Schritt näher. Wir diskutieren zum jetzigen Zeitpunkt nicht länger über die Frage, ob der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration kommen wird. Die Veranstaltung diente dem Austausch, wie dieser Prozess weiter vorangetrieben und abgeschlossen werden kann.“

Bundesminister Christian Schmidt ergänzt laut Pressemitteilung: „Es gibt Alternativen zur betäubungslosen Kastration, zum Beispiel die Impfung, die Ebermast und die Kastration unter Betäubung. Viele Landwirte haben sich bereits intensiv mit den Alternativen und deren Praxistauglichkeit auseinandergesetzt.“

Abschließend heißt es in der Pressemitteilung aus dem BMEL: Der endgültige Ausstieg muss zum 1. Januar 2019 vollzogen sein. Das BMEL wird die Landwirte in diesem Prozess weiter begleiten und bei den Herausforderungen unterstützen.

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