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Vegane Nahrung

Käse muss tierisch sein

Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt werden, dürfen nicht als „Käse“ oder „Cheese“ vermarktet werden, urteilte diese Woche das Landgericht Trier.

Veröffentlicht am
Rueß

Die 7. Zivilkammer (Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Trier hat mit Urteil vom 24.3.2016 im Rechtsstreit 7 HK O 58/16 einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt, einige ihrer Produkte unter der Bezeichnung „Käse“ beziehungsweise „Cheese“ zu vermarkten.

Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei. Der Internetauftritt der Verfügungsbeklagten, in der die Produkte beworben würden, stelle sich deshalb als wettbewerbswidrig dar.

Der Umstand, dass durch erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klargestellt werde, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele, beseitige die Wettbewerbswidrigkeit nicht. Auch komme es auch nicht darauf an, ob die Gefahr bestehe, dass Verbraucher durch die Bezeichnung getäuscht würden.

Der Bauernverband begrüßt das Urteil

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