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Erschließung neuer Märkte

111 Millionen Euro für die Absatzförderung

Im Jahr 2016 können europäische Erzeuger 111 Mio. Euro in Anspruch nehmen, um neue Märkte für ihre landwirtschaftlichen Produkte zu erschließen.
Veröffentlicht am
Rueß

Unter dem Motto "Enjoy, it's from Europe" können so Informations- und Absatzförderungskampagnen in Drittländern finanziert werden. Davon sollen insbesondere die Sektoren profitieren, die unter einer derzeit schwierigen Marktlage leiden, wie Milch und Schweinefleisch. Zudem steigt der von der EU ko-finanzierte Anteil entsprechender Kampagnen von 50 auf 70 bis 80 Prozent. Die nationale Ko-Finanzierung entfällt. Die entsprechenden Rechtstexte hat die Europäische Kommission  am Dienstag beschlossen.

EU-Agrarkommissar Phil Hogan erklärte: "Europäische Agrarerzeugnisse und Lebensmittel haben auf dem Weltmarkt eine Spitzenposition inne. Die Ausfuhren im Wert von 110 Milliarden Euro stellen für die ländlichen Gebiete ganz Europas eine Quelle von Arbeitsplätzen und Wachstum dar. Ich freue mich, die neue Absatzförderungsregelung vorzustellen, die dazu beitragen soll, dass diese positive Exportentwicklung anhält. So werden 111 Millionen Euro bereitgestellt, um für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus der EU Chancen auf neuen Märkten zu erschließen und unsere Präsenz auf den vorhandenen Märkten auszubauen. In den kommenden Monaten werde ich eine diplomatische Offensive starten und Handelsdelegationen anführen, um den Erzeugern aus der EU weltweit neue Chancen zu eröffnen."

Im Rahmen des kürzlich angekündigten, 500 Millinen Euro umfassenden Pakets für die Agrarmärkte werden Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro eigens für die in der Krise befindlichen Sektoren Milch und Schweinefleisch bereitgestellt werden, kündigte Hogan an.

Das Programm von 2016 betrifft eine Liste von ausgewählten Drittländern in denen es das höchste Wachstumspotenzial gibt. Ab dem kommenden Jahr gehören auch Erzeugerorganisationen zum Kreis der förderfähigen Begünstigten. Zudem wird die Palette von Erzeugnissen breiter, die von der Förderung profitieren können und umfasst dann auch verarbeitete Agrarnahrungsmittel wie Brot, Teigwaren und Schokolade. Die Verwaltungsverfahren werden erleichtert.

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