Mercosur-Abkommen im Detail
Mit dem Vertragsentwurf der EU-Kommission für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten besteht nun Klarheit über die Details des Abkommens. Daraus gehen auch die geplanten Zollkontingente für Agrarprodukte hervor, die Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay gewährt werden sollen.
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Die Mercosur-Staaten sollen ein Zollkontingent für Rindfleisch erhalten, das etwa 1,5 % der EU-Produktion entspricht. Es würde über fünf Jahre in Jahresscheiben linear auf 99.000 Tonnen anwachsen und umfasst frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch. Auf das Rindfleisch innerhalb der Quote soll ein Zollsatz von 7,5 % erhoben werden. Hochwertiges, frisch gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch darf im Rahmen der bestehenden vier WTO-Zollkontingente aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay ab dem Inkrafttreten des Gesetzesvorschlags zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Dabei handelt es sich um Kontingente für Rindfleisch ohne Knochen von knapp 50.000 Tonnen. 2024 lagen die Rindfleischimporte der EU aus den...
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