Veterinärbestimmungen für den Schlachtschweine-Export nach Russland
Ab kommendem Jahr dürfen nur noch Schlachtschweine aus zugelassenen Betrieben in die Russische Föderation eingeführt werden dürfen. Dazu hat der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion, Bonn, wichtige Informationen zusammengestellt.
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Hierfür gelten Veterinärbestimmungen vom August 2006. Darin heißt es unter anderem: Die zur Ausfuhr in die Russische Föderation bestimmten klinisch gesunden Schlachtschweine wurden in der EU geboren und aufgezogen beziehungsweise dort für mindestens sechs Monate gehalten und stammen aus Betrieben und / oder Gebietskörperschaften der EU-Mitgliedsstaaten, die nach amtlicher Kenntnis frei von ansteckenden Tierkrankheiten sind, darunter: 1. Afrikanische Schweinepest - während der letzten 3 Jahre in der EU mit Ausnahme von Sardinien 2. Maul- und Klauenseuche - während der letzten 12 Monate in der EU 3. Vesikuläre Schweinekrankheit - während der letzten 12 Monate im EU-Mitgliedsstaat 4. Klassische Schweinepest, Aujeskysche Krankheit,...
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