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Tierarzt-Gebühren

Bundeskabinett beschließt Änderung

Anfang 2020 könnte die überarbeitete tierärztliche Gebührenordnung in Kraft treten.
Veröffentlicht am

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 6. November 2019 den Gesetzentwurf zur Novelle der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) einstimmig und ohne Aussprache verabschiedet. Der Bundesrat wird über den Gesetzentwurf voraussichtlich am 20. Dezember 2019 beschließen, sodass von einem Inkrafttreten Anfang 2020 ausgegangen werden kann. Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind eine verpflichtende pauschale Notdienstgebühr von 50 Euro für Behandlungen außerhalb der regulären Sprechzeiten und Abrechnung der tierärztlichen Leistung mit mindestens dem 2-fachen bis maximal 4-fachen Satz.

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