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Schlachtverbot trächtiger Tiere

Bundesrat stimmt zu

Der Bundesrat hat am 2. Juni 2017 das vom Deutschen Bundestag eingebrachte Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit in unveränderter Fassung verabschiedet.
Veröffentlicht am

Darüber hinaus wurde das Verfütterungsverbot tierischer Fette an Wiederkäuer aufgehoben. Sowohl die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das zur Tiergesundheit forschende Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)  sehen hierin kein erhöhtes BSE-Risiko für den Verbraucher. Eine Verfütterung von Wiederkäuern mit Wiederkäuerfett ist ausgeschlossen. Beide Bestimmungen werden voraussichtlich am 1. August 2017 in Kraft treten.

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