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Rechtsprechung

Keine Rechtssicherheit bei Kastenständen

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg, Sachsen-Anhalt, hat in der Woche 49/2015 die Berufungsklage der DEMVA GmbH (Straathof-Betrieb) gegen die Anordnungen des Landkreises Jerichower Land zur Gestaltung von Kastenständen abgewiesen.
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Die Tierärzte des Landkreises Jerichower Land hatten die Enge der Kastenstände moniert, in denen die Sauen untergebracht waren. Sie beriefen sich auf eine Vorschrift in der Nutztierhaltungsverordnung, wonach die Tiere genug Platz brauchen, um sich ungehindert hinlegen und Kopf und Beine ausstrecken zu können. Die Richter stellten nun fest, dass eine Anordnung des Landkreises, wonach den Schweinen mehr Platz zur Verfügung gestellt werden müsse, rechtmäßig sei. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die DEMVA GmbH erwägt beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung der Revision zu beantragen. Letztendlich hat das Urteil keine Rechtssicherheit in der Frage der Kastenstandbreite gebracht, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. In den Medien gibt es demzufolge über die möglichen Auswirkungen dieses Urteils für alle Sauenhalter in Deutschland heftige Spekulationen, die eine negative Signalwirkung an die Politik in Bund und Land sowie an die Kreisveterinäre vor Ort zur Folge haben.

Bevor allerdings vorschnelle Schlussfolgerungen und Konsequenzen gezogen werden, muss zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. In der aktuell katastrophalen Wirtschaftslage der Sauenhalter sind eventuelle Forderungen nach umgehender Änderung der Kastenstände ruinös, urteilt der DBV.

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