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Mehr Geld für die Pflege

Am 1. Januar 2015 ist mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz die erste Stufe der Pflegereform in Kraft getreten. Sie bringt eine Erhöhung der Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, aber auch eine Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung. Nicole Spieß, Sozialreferentin des LBV, erläutert die Einzelheiten.

Veröffentlicht am
Melpomene - Fotolia
Fast alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wurden pauschal um vier Prozent angehoben. Dies gilt insbesondere für das Pflegegeld, ambulante oder (teil-)stationäre Pflegeleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege und auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen. Dadurch steigt beispielsweise das Pflegegeld eines Pflegebedürftigen in Stufe 3 von 700 auf 728 Euro im Monat. Die Kosten einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden bei Pflegebedürften in Stufe 3 nun bis zu 1612 Euro (bisher: 1550 Euro), in Härtefällen bis zu 1995 Euro (bisher 1918 Euro) übernommen. Die Höchstbeträge bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, wie Inkontinenzhilfen, steigen von 31 auf 40 Euro im Monat (alle Werte im Einzelnen siehe Tabelle unten). Mehr...
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