Grenzüberschreitender Alpenweideviehverkehr
Neue Regelungen
Die neue Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Alpenweideviehverkehr (AWVV) gilt ab dem 1. März 2026. Sie regelt die Voraussetzungen für das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Equiden.










