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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Grenzüberschreitender Alpenweideviehverkehr

Neue Regelungen

Die neue Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Alpenweideviehverkehr (AWVV) gilt ab dem 1. März 2026. Sie regelt die Voraussetzungen für das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Equiden.

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Auf grenzüberschreitende Weideflächen müssen Betriebe eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen und bestimmte tiergesundheitsrechtliche Anforderungen erfüllen.
Auf grenzüberschreitende Weideflächen müssen Betriebe eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen und bestimmte tiergesundheitsrechtliche Anforderungen erfüllen.Julia Bächtle
Ab dem 1. März 2026 tritt die neue Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Alpenweideviehverkehr (AWVV) in Kraft. Sie wurde von den Veterinärbehörden von Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Italien beschlossen. Ziel ist es, den traditionellen Austausch von Weideflächen in den Alpen weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig hohe Standards im Tiergesundheitsschutz sicherzustellen. Die AWVV regelt unter anderem die Voraussetzungen für das Verbringen von Nutztieren – darunter Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Equiden – auf grenzüberschreitende Weideflächen. Betriebe müssen dafür eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen und bestimmte tiergesundheitsrechtliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören...
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