Tierkörperseitigung
Gericht der Europäischen Union weist Klagen ab
Das Gericht der Europäischen Union hat heute über die Klagen der Bundesrepublik Deutschland und des betroffenen Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. April 2012 entschieden.























