Gericht der Europäischen Union weist Klagen ab
Das Gericht der Europäischen Union hat heute über die Klagen der Bundesrepublik Deutschland und des betroffenen Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. April 2012 entschieden.
- Veröffentlicht am
In beiden Fällen hat das Gericht die Klagen abgewiesen. Hierzu erklärte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: "Ich bedauere es, dass das Gericht der Europäischen Union sich in seinen Urteilen gegen einen Gestaltungsspielraum der Kommunen bei der Organisation von Aufgaben der Daseinsvorsorge ausgesprochen hat. Ich sehe hierin einen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Mir ist unverständlich, warum die Tierkörperbeseitigung keine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sein soll. Es sollte im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen, wie sie die ordnungspolitische Aufgabe der Tierkörperbeseitigung organisieren." Die Bundesregierung wird die...
Sie haben ein BWagrar Print-Abo? Rabattiertes BWagrar Digital-Upgrade bestellen
Weiterlesen mit Digital-Abo...
BBZ Digital Probe-Abo
- Die Regionalausgabe BBZ als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
- Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
- Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
- Endet automatisch nach 4 Wochen
BW Wochenblatt Digital Upgrade
- Zugang zu allen digitalen Inhalten
- 2x wöchentlich erscheinender Newsletter
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
Aus der Branche
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort �ndern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.




