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Gericht der Europäischen Union weist Klagen ab

Das Gericht der Europäischen Union hat heute über die Klagen der Bundesrepublik Deutschland und des betroffenen Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. April 2012 entschieden.

Veröffentlicht am
In beiden Fällen hat das Gericht die Klagen abgewiesen. Hierzu erklärte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: "Ich bedauere es, dass das Gericht der Europäischen Union sich in seinen Urteilen gegen einen Gestaltungsspielraum der Kommunen bei der Organisation von Aufgaben der Daseinsvorsorge ausgesprochen hat. Ich sehe hierin einen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Mir ist unverständlich, warum die Tierkörperbeseitigung keine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sein soll. Es sollte im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen, wie sie die ordnungspolitische Aufgabe der Tierkörperbeseitigung organisieren." Die Bundesregierung wird die...
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