Für die Investitionsförderung gelten neue Vorschriften
Die Neugestaltung der einzelbetriebliche Investitionsförderung durch die grün-rote Landesregierung begründete der Amtschef im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, mit der Notwendigkeit, dass sich Agrarpolitik an gesellschaftlichen Entwicklungen ausrichten muss. Nur eine breit akzeptierte Landwirtschaft könne auf Dauer erfolgreich sein.
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Eine besondere Rolle spielt dabei die landwirtschaftliche Tierhaltung. Künftig sind Stallbauinvestitionen dann förderfähig, wenn sie einen konkreten Beitrag zu mehr Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz leisten und über die derzeit gesetzlichen Standards hinaus zu mehr Tierwohl beitragen. „Agrarinvestitionen mit staatlicher Förderung stärken damit zugleich Tierwohl und Wettbewerbsfähigkeit“, sagte Reimer zum Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen. Die neue Verwaltungsvorschrift orientiert sich an den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik für die EU-Förderperiode von 2014 bis 2020. Bei Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen müssen nach dem bundesweit geltenden...
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