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Thema

Notfallzulassung

    • Pflanzenschutz Sonderkulturen Notfallzulassungen nach Artikel 53

      Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Zulassung gegen die Kirschessigfliege in Weinreben (Tafel- und Keltertraube) vom 26. Juli bis 22. November 2019 für 120 Tage erteilt.

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    • Benevia hat eine Notfallzulassung gegen Möhrenfliege in Möhre im Freiland erhalten.

      Pflanzenschutz Sonderkulturen Notfallzulassungen nach Art. 53

      Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) die folgenden Zulassungen für Notfallsituationen vom 18. Juni bis 15. Oktober 2019 für 120 Tage erteilt:

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    • Pflanzenschutz aktuell Notfallzulassung für Karate Zeon

      Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) gegen die Kirschessigfliege in folgenden Kulturen befristet für 120 Tage zugelassen: In Süß- und Sauerkirschen, Pfirsich und Aprikose vom 12. Juni bis zum 9. Oktober 2019, sowie in...

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    • Pflanzenschutz aktuell Notfallzulassungen in Birnen und Radieschen

      Zwei Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53 sind für Birnen und Radieschen ergangen. Hier lesen Sie die Detalis.

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    • Pflanzenschutz aktuell Dem Pflaumenwickler geht es an den Kragen

      Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherhei (BVL) hat das folgende Mittel für Notfallsituationen nach Artikel 53 zugelassen: Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) ist gegen Eier und schlüpfende Larven des Pflaumenwicklers in Pflaume, Zwetschge und Mirabelle (Spätsorten) im Freiland für...

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    • Pflanzenschutz aktuell Schutz vor der Späten Zuckerrübenfäule

      Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Amistar Gold (Wirkstoffe: Difenoconazol + Azoxystrobin) in Zuckerrübe befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann ab dem 1. Mai bis 28. August 2019 bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf zur Bekämpfung der Späten...

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    • Pflanzenschutz aktuell Ölkürbissaatgut

      Um Importe und die Anwendung von gebeiztem Ölkürbis-Saatgut aus Österreich zu ermöglichen, wurden gegen Auflaufkrankheiten folgende Zulassungen für die Verwendung der Kerne zur Ölgewinnung und zum Verzehr für jeweils 120 Tage erteilt: Vom 2. April bis 30. Juli 2019: Flowbrix (Wirkstoff:...

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    • Pflanzenschutz aktuell Curatio neu eingestuft

      Der Bescheid über die Zulassung von Curatio (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) gegen Schorf in Kernobst wurde geändert. Das Mittel ist jetzt als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel ist derzeit im Rahmen einer Notfallzulassung nach Artikel 53 einsetzbar.

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    • Das BVL erläutert Notfallzulassung von Carnadine für Rüben

      Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nach sorgfältiger Überprüfung eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Carnadine für den Zeitraum von 120 Tagen erteilt. Die Notfallzulassung gilt ausschließlich für den Zuckerrübenanbau.

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    • Damit die Rüben sspäter in der Vegetation gut dastehen, benötigen sie einen angemessenen Schutz - vor allem während der Jugendentwicklung.

      Zucker- und Futterrüben Notfallmittel gegen Bohnen- und Pfirsichblattlaus

      Das Unternehmen Nufarm Deutschland GmbH hat für das Produkt Carnadine eine Notfallzulassung nach Artikel 53 für die Indikation gegen die Schwarze Bohnenblattlaus und die Pfirsichblattlaus in Zuckerrüben und Futterrüben erhalten. Das Insektizid Carnadine basiert auf dem Wirkstoff Acetamiprid,...

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    • Pflanzenschutz aktuell Für Notfälle im Kernobst

      Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Curatio (Wirkstoff: Schwefelkalkbrühe) gegen Schorf in Kernobst erneut die Zulassung für die Zeit vom 23. März bis zum 20. Juli 2019 für 120 Tage nach Artikel 53 erteilt. Das Mittel darf bei Infektionsgefahr bzw. ab...

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    • Pflanzenschutz aktuell Notfall-Zulassung für Zuckerrüben

      Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Zulassung für Notfallsituationen für Teppeki erteilt.

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    • Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Attracap (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau, in Kartoffeln, befristet für 120 Tage zugelassen.

      Pflanzenschutz aktuell Notfallzulassung gegen Schnellkäferlarven

      Das Pflanzenschutzmittel Attracap gegen Schnellkäferlarven in Kartoffeln wurde nach Artikel 53 befristet zugelassen.

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    • Pflanzenschutz aktuell Notfallzulassung gegen Blattläuse

      Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Biscaya (Wirkstoff: Thiacloprid) gegen Blattläuse als Virusvektoren in Winterraps vom 10. September bis zum 7. Januar 2019 für 120 Tage zugelassen.

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    • Pflanzenschutz aktuell Notfall-Zulassung gegen Erdbeermilben

      Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) gegen Erdbeermilben zugelassen.

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    • Pflanzenschutz aktuell Zwei Notfall-Zulassungen

      Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ein Mittel gegen Drosophila in Weinreben und eines gegen Kartoffelkäfer befristet nach Artikel 53 zugelassen.

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    • BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Pflanzenschutz aktuell Im Notfall gegen die Kirschessigfliege

      Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) wurde in johannisbeerartigem Beerenobst, Heidelbeerarten und Holunder im Freiland vom 08. Juni bis 05. Oktober und in himbeerartigem Beerenobst im Freiland und im Gewächshaus vom 15. Juni bis 12. Oktober 2018 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel...

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    • BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Pflanzenschutz aktuell Pelargonsäure gegen Wurzelschosser in Steinobst

      Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) und Finalsan (Wirkstoff: Pelargonsäure) zeitlich befristet gegen Wurzelschosser erlaubt.

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    • Pflanzenschutz aktuell Diese Mittel helfen im Notfall

      Für Notfälle in Obst und Gemüse wurden gemäß Artikel 53 Notfallzulassungen erteilt. BWagrar sagt Ihnen, welche Kulturen und Mittel betroffen sind.

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