Im Notfall gegen die Kirschessigfliege
Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) wurde in johannisbeerartigem Beerenobst, Heidelbeerarten und Holunder im Freiland vom 08. Juni bis 05. Oktober und in himbeerartigem Beerenobst im Freiland und im Gewächshaus vom 15. Juni bis 12. Oktober 2018 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann gegen erwachsene Kirschessigfliegen ab fortgeschrittener Fruchtreife bis Pflückreife (BBCH 85 - 87) mit 0,0375 l/ha in maximal 1000 l Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen. Wartezeit: 3 Tage.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90 % - 15 m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
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