Pelargonsäure gegen Wurzelschosser in Steinobst
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) und Finalsan (Wirkstoff: Pelargonsäure) zeitlich befristet gegen Wurzelschosser erlaubt.
- Veröffentlicht am

Das Mittel Beloukha zur Abtötung von Wurzelschossern ist in Steinobst vom 01. Juni bis 28. September 2018 und in Kernobst vom 05. Juni bis 03. Oktober 2018 für 120 Tage erlaubt. Es kann bei einer Länge der Wurzelschosser von maximal 10 bis 15 cm mit 16 l/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha (max. 32 l/ha in der jeweiligen Kultur pro Jahr) punktuell gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von 2 bis 4 Wochen zulässig. Wartezeit: F. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten. Bei...
Sie haben ein BWagrar Print-Abo? Rabattiertes BWagrar Digital-Upgrade bestellen
Weiterlesen mit Digital-Abo...
BBZ Digital Probe-Abo
- Die Regionalausgabe BBZ als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
- Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
- Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
- Endet automatisch nach 4 Wochen
BWagrar Digital Probe-Abo
- Die Regionalausgabe BWagrar als E-Paper 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe
- Alle BWW+ Inhalte auf bw-wochenblatt.de
- Aktuelle Marktdaten und Marktberichte
- Endet automatisch nach 4 Wochen
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.


