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Pelargonsäure gegen Wurzelschosser in Steinobst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung für Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) und Finalsan  (Wirkstoff: Pelargonsäure) zeitlich befristet gegen Wurzelschosser erlaubt.

Veröffentlicht am
Werner-Gnann
Das Mittel Beloukha zur Abtötung von Wurzelschossern ist in Steinobst vom 01. Juni bis 28. September 2018 und in Kernobst vom 05. Juni bis 03. Oktober 2018 für 120 Tage erlaubt. Es kann bei einer Länge der Wurzelschosser von maximal 10 bis 15 cm mit 16 l/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha (max. 32 l/ha in der jeweiligen Kultur pro Jahr) punktuell gespritzt werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von 2 bis 4 Wochen zulässig. Wartezeit: F. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten. Bei...
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