Milchsonderbeihilfe Nachweis bis zum 14. Juni 2017 einreichen
Nach Ablauf des Beibehaltungszeitraumes am 30. April 2017 haben Milcherzeuger, die erfolgreich einen Antrag auf die Beihilfe gestellt haben, nun bis zum 14. Juni 2017 Zeit, um nachzuweisen, dass Sie die Beihilfevoraussetzungen erfüllen.























