Erweiterungen von Zulassungen nach Artikel 51 Neue Anwendungen kommen dazu
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mehrere Zulassungen nach Artikel 51 erweitert und damit neue Einsatzmöglichkeiten im Gemüse-, Obst-, Acker- und Weinbau geschaffen. Betroffen sind Anwendungen gegen Pilzkrankheiten, Unkräuter und Schadinsekten.
























