Große Bandbreite, vielfältiger Genuss
Von allen Geisten haben mit Abstand die Himbeergeiste, besonders die aus Waldhimbeeren, die größte Bedeutung. Das Spektrum der zulässigen Rohstoffe wurde mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung Nr. 426/2014 wesentlich erweitert, denn nun dürfen z.B. auch Wal- und Haselnüsse, Kastanien, Zitrusfrüchte und auch Kaktusfeigen vergeistet werden.
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