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Geiste aus Früchten, Kräutern, Rosenblüten

Obstbrände, -liköre und -geiste haben hierzulande eine jahrhundertelange Tradition. Doch während erstere aus allen denkbaren Früchten hergestellt und unter den Verkehrsbezeichnungen „-brand“ bzw. „-likör“ (jeweils unter Voranstellung des Namens der Frucht) vermarktet werden dürfen, sind für Obstgeiste nur bestimmte, rechtlich genau festgelegte Rohstoffe zulässig.

Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
BWW Digital Artikel
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