Stallpflicht im Ländle aufgehoben
Durch konsequentes und frühzeitiges Handeln – Biosicherheitsmaßnahmen und Stallpflicht – konnte in Baden-Württemberg eine Übertragung des Geflülgelpesterregers von den Wildvögeln auf die Nutztierbestände vermieden werden, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
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