Auf die zulässigen Höchstgehalte achten
Wer Futtermittel selbst erzeugen will, darf nur Futter verwenden, das nach der Futtermittelhygiene-Verordnung registriert oder zugelassen ist. Worauf es für Produzenten jetzt ankommt, hat Alexandra von der Heydt vom Regierungspräsidium Freiburg hier für Sie zusammengestellt.
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