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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Ab 2016 sind Unter­suchungsanträge im HIT Pflicht

BHV1-Freiheit ist geschafft

Die Sanierungsmaßnahmen des Landes und der Tierseuchenkasse haben gewirkt. Ende März wurde der letzte BHV1-Reagent aus einem Betrieb im Kreis Ravensburg entfernt. Mit der BHV1-Freiheit ändert sich der Modus für Kontrolluntersuchungen sowie die Erfassung der Ergebnisse. Die Tierseuchenkasse beschreibt das Vorgehen.

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Nach 15 Jahren Sanierung sind die Rinderbestände in Baden-Württemberg jetzt BHV1-frei. Damit ändern sich die Vorgaben für die weiter notwendigen Bestandsuntersuchungen.
Nach 15 Jahren Sanierung sind die Rinderbestände in Baden-Württemberg jetzt BHV1-frei. Damit ändern sich die Vorgaben für die weiter notwendigen Bestandsuntersuchungen.Foto: Agrarpress
Die systematische BHV1-Bekämpfung startete im Jahr 2000. Seitdem ist der Prozentsatz der BHV1-freien Milchvieh- und Mutterkuhhaltungsbetriebe in Baden-Württemberg kontinuierlich gestiegen. Am 31. März 2015 wurde dann der letzte Reagent aus einem Sanierungsbetrieb im Kreis Ravensburg entfernt. Ziel der Bemühungen war es, die Anerkennung von Baden-Württemberg als BHV1-freie Region im Sinne des Artikels 10 der EU-Richtlinie 64/432 zu erlangen. Der Artikel 10-Antrag wird derzeit in Brüssel bearbeitet. Neben der Entfernung aller Reagenten wurde ab dem 28. Februar 2015 ein Impfverbot gegen die BHV1-Infektion für das gesamte Land erlassen. Des Weiteren dürfen seit 1. April 2015 nur noch BHV1-freie Rinder aus freien Beständen, die nicht gegen...
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