EEG 2017: Wer wenig fordert, wird gefördert
Biogas-Landwirte sind es gewohnt, dass sich in der Gesetzgebung regelmäßig etwas ändert. Mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2017 wird nun aber einiges anders: die staatliche Vergütung weicht einem Ausschreibungsverfahren. An diesem können sich auch bestehende Anlagen beteiligen. Auf den Biogastagen des Fachverbandes vergangene Woche in Bad Waldsee war dies eines der Topthemen.
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