Vogelgrippe: Früherkennung zahlt sich aus
Seit 17. November 2016 gilt in Baden- Württemberg für alle Geflügelarten Stallpflicht. Zuvor hatte es mehrere Nachweise des Geflügelpesterregers H5N8 bei Wildvögeln gegeben. Die Stallpflicht betrifft auch kleinere Geflügelbestände ab einem Tier. Gültig ist die Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in Kleinbeständen vom 18. November 2016 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) – angelehnt an die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest.
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