Kranken Schweinen eine Auszeit gönnen
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt vor, dass kranke und verletzte Tiere bei Bedarf in Genesungsbuchten gebracht werden müssen. Hier können sie intensiver behandelt und betreut werden. In diesen Genesungsbuchten finden die Tiere auch Ruhe vor ihren Buchtengenossen. Wie bedeutend gerade Letzteres ist, hat sich in Versuchen am bayerischen Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum in Schwarzenau zu Mastebern und Schwanzbeißen gezeigt.
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