Nach dem Drusch sollten Ausfallgetreide oder -raps und Unkräuter durch eine flache Bodenbearbeitung, zum Beispiel mit einem Strohstriegel, zum Keimen angeregt werden. Dies gilt insbesondere für Flächen, die stark mit Ackerfuchsschwanz verunkrautet sind. Die aufgelaufenen Unkräuter und Ausfallkulturen können dann flach eingearbeitet werden. Die Anwendung von Glyphosat-Mitteln ist in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten grundsätzlich verboten! Außerhalb dieser Gebiete dürfen die Mittel nur dann zur Anwendung kommen, wenn alle Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes geprüft und wenn möglich durchgeführt wurden. Zulässig ist die Anwendung von Glyphosat-Mitteln nach der Ernte zum einen...