Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können bei der Zusatzversorgungskasse (ZLA) eine Ausgleichsleistung beantragen, teilt die SVLFG mit. Voraussetzung ist, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet war. Zudem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Monaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. Personen aus den neuen Bundesländern müssen zudem nach dem 31. Dezember 1994 mindestens sechs Monate dort rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Beschäftigte, die keinen Anspruch mehr auf die...