Gesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück
Am 26. Mai 2023 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege zugestimmt. Neben einer Anhebung des Pflegegeldes sowie ambulanter Sachleistungen wurde ebenfalls eine Anpassung der stationären Sachleistungen sowie der Leistungszuschläge beschlossen. Das Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget wird zukünftig zusammengelegt und vereinheitlicht zu einem gemeinsamen Jahresbetrag. Beim Pflegeunterstützungsgeld wird nachgebessert.
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