Ein Augenmerk muss auf Zuwanderung durch Schnecken von Gräben und Feldrändern gelegt werden. Bei Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes (eine Schnecke je Kontrollstelle) sind gezielte Behandlungen erforderlich. In Schutzgebieten sind die durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu dokumentieren. Gleichzeitig muss man die Bestände auf die Löcher kontrollieren, die durch den Reifungsfraß der Rapserdflöhe entstehen. Wenn ab dem Auflaufen bis zum Dreiblattstadium 10 Prozent der Blattfläche durch Fraß zerstört ist, ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten. Zur Bekämpfung sind nur synthetische Pyrethroide zugelassen. Um eine zunehmende Resistenz der Erdflöhe zu vermeiden, sollte nur nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes gespritzt...