Beschäftigungsmaterial: Jetzt wird´s ernst
Ab 1. August werden die Vorgaben der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zum organischen Beschäftigungsmaterial und dem Tier/Fressplatzverhältnis von Übergang" auf scharf" gestellt. Dabei kommt es künftig auf die gesetzeskonforme Umsetzung, bei Kontrollen aber auch auf die Details an, meint unser Autor Dr. Eckhard Meyer vom Lehr- und Versuchsgut Köllitsch.
- Veröffentlicht am
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.