Unbemannte Flugobjekte über dem Acker
Laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes bitkom im Auftrag des Deutschen Bauernverbandes (2020) setzt jeder zehnte Landwirt Drohnen ein. Sie können als Trägersystem für Arbeitsgeräte eingesetzt werden und selbstständig eine vorab geplante Flugroute abfliegen. Das macht rotorbetriebene Drohnen, die auch als unbemannte Fluggeräte (UAV) bezeichnet werden, für die Landwirtschaft vielseitig einsatzbar. Doch worauf müssen Praktiker beim Einsatz von Drohnen für die teilflächenspezifische Bewirtschaftung achten?
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