Die Ferkel selbst mit Isofluran narkotisieren
Ab dem 1. Januar 2021 ist nach dem Tierschutzgesetz die Kastration männlicher Ferkel nur mit Betäubung zulässig. Mit Inkrafttreten der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung am 17. Januar 2020 haben sachkundige Tierhalter die Möglichkeit, eine Betäubung mit Isofluran selbst durchzuführen. Hierfür ist ein Sachkundenachweis notwendig, der ab sofort bei den zuständigen Stellen erworben werden kann.
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